AGB

Allg. Geschäftsbedingungen Swiss-Topcat

Teilnehmer- und Charterkreis

Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Surf- oder Segelsport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Der Teilnehmer verpflichtet sich, für allfällige Schäden am Material sowie gegenüber Drittpersonen aufzukommen und verlorene Teile zu ersetzen.

Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Trainings-Teilnahme

Der Teilnehmer bestätigt, eine Unfall- und Haftpflichtversicherung zu besitzen. Swiss-Topcat lehnt jegliche Haftung betr. Unfall und Haftpflicht ab. Der Materialbenützer haftet für die von ihm verursachten Materialschäden. Bei Minderjährigen werden diese Bedingungen gleichzeitig von den Eltern akzeptiert.

Sicherheit

Den Anweisungen von Swiss-Topcat ist Folge zu leisten. Es herrscht grundsätzlich Schwimmwestenpflicht.
Voraussetzung zur Kursteilnahme ist, mindestens 30 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können.

Sorgfaltspflicht

Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Ausrüstung wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer verpflichtet, diese zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist der Teilnehmer verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.

Falls die Betriebsbereitschaft der Wassersportgeräte durch Nichtbeachtung der Anweisung oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz.

Haftung

  • Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer eine Anzeigepflicht.
  • Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Ausrüstung wie sein Eigentum zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an der Ausrüstung und Ausrüstungsteilen haftet er persönlich.
  • Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
  • Swiss-Topcat lehnt jegliche Haftung betr. Unfall und Haftpflicht ab.

Zusätzliche Bedingungen

  • Swiss-Topcat ist berechtigt, die Übergabe der Wassersportgeräte  zu verweigern, sofern der Teilnehmer nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt oder die Umstände es nicht zulassen.
  • Die für den Fahrtbereich geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Schleppungen sind nur im Notfall und sodann mit eigener Leine durchzuführen. Der Teilnehmer haftet im Falle eines gegen diesen erhobenen Schlepp- oder Bergelohnes als Gesamtschuldner.
  • Die Teilnahme an Regatten oder sonstigen Veranstaltungen ist untersagt.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Schweizerisches Recht ist anwendbar. Die Parteien vereinbaren den ausschliesslichen Gerichtsstand Chur (Graubünden), Schweiz.

Annullation/Umbuchung

Wird ein im voraus gebuchtes Arrangement vor Reisebeginn storniert oder geändert, werden zuzüglich der Umbuchungs- bzw. Stornogebühr von Euro 50.00 folgende Annullationskosten erhoben

19 – 15 Tage vor Reisebeginn 30 % des gesamten Arrangements
14 – 10 Tage vor Reisebeginn 50 % des gesamten Arrangements
9 – 1 Tage vor Reisebeginn 80 % des gesamten Arrangements
weniger als 24 Std. oder Nichterscheinen 100 % des gesamten Arrangements

Trin, im Februar 2022